Betreuung Pflicht?

  • Guten Abend, auf der Suche nach einem Autismus Forum, habe ich in einem Österreichischen Forum gelesen, das , so habe ich es verstanden, bei einer Diagnose Automatisch eine Betreuung zur Seite steht.

    Falls ich Autismus diagnostiziert bin, ( demnächst steht ja ein Termin zum Autismus Diagnostik Erstgespräch an ), bekomme ich durch dritte, eine Betreuung angeordnet? Kann ich selbst wählen ob ich eine Betreuung möchte oder keine Betreuung möchte?

    Schöne Grüße Bernd

  • Bernd Servus nach Österreich!

    In Deutschland müsste man theoretisch selbst einen gesetzlichen Vormund oder eine/n Sozialarbeiter*In für ambulant betreutes Wohnen (ABW) beim Sozialamt beantragen.

    Die Geschäftstüchtigkeit wird einem nicht aberkannt, außer es würde im Schadensfalle (z. B. Insolvenz, Verschuldung, Unzurechnungsfähigkeit usw.) gerichtlich angeordnet. In der Regel gilt man in Deutschland auch trotz Asperger-Diagnose als zurechnungsfähig und geschäftstüchtig. Zumindest kann ich bestätigen, daß meine Unterschrift unter Verträgen hier in Deutschland rechtskräftig ist.

  • Guten Abend Hannoveraner,

    ich wohne in Essen, in Deutschland, ich hatte es in der Suchmaschine angezeigt bekommen , das Österreichische Forum. Habe dann dort mitgelesen, weil ich dachte, wenn es etwas für mich ist, das Forum, mich dort zu registrieren. Im Nachhinein war der Gedanke nicht gut, da ja in Österreich andere Gesetze gelten könnten. Sei es Betreuung, Krankenkasse oder .......... Jetzt bin ich hier in diesem Forum:).

    Schöne Grüße Bernd

  • Ja, Österreich hat insgesamt wahrscheinlich ein anderes System, auch Arbeitslosen-Versicherung und Psychiatrie etc. betreffend. Daher bist Du im deutschen Forum richtig aufgehoben.

  • Guten Abend, auf der Suche nach einem Autismus Forum, habe ich in einem Österreichischen Forum gelesen, das , so habe ich es verstanden, bei einer Diagnose Automatisch eine Betreuung zur Seite steht.

    Falls ich Autismus diagnostiziert bin, ( demnächst steht ja ein Termin zum Autismus Diagnostik Erstgespräch an ), bekomme ich durch dritte, eine Betreuung angeordnet? Kann ich selbst wählen ob ich eine Betreuung möchte oder keine Betreuung möchte?

    Ich gehe davon aus, dass selbst in Österreich niemand gegen seinen Willen eine Betreuung zugewiesen kriegt, solange er keine Gefahr für sich und/oder andere darstellt. Wäre schließlich arg übergriffig, und wahrscheinlich nicht mit EU-Recht vereinbar. Abgesehen davon ist Diagnose natürlich die Domäne des Arztes und Betreuung ist Verwaltung, und da Autismus definitiv keine meldepflichtige Krankheit ist, sollte es, auch in Österreich, keinen automatischen Datenfluss von ersterem zu zweiterem geben (ärztliche Schweigepflicht etc.). Tatsächlich musst Du, wenn Du z.B. einen Schwerbehindertenausweis beantragst, Deine Ätzte explizit zu diesem Zweck von der Schweigepflicht entbinden.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!