GdB - aktuelle Situationen

  • Hallo zusammen,

    ich habe aktuell beim LaGeSo Berlin eine Feststellung des GdB nach Schwerbehindertenrecht beantragt. Zwischenzeitlich hatte ich mich online "schlau" gemacht und einige der Dokumente, welche sich in meinem Besitz befinden, mit KI checken lassen.

    Im Bereich der sozialen Anpassungsschwierigkeit und auch anhand weiterer Informationen scheine ich auf einen GdB von 30-70 zu kommen. Alleine durch die Autismusdiagnose ist bewegt sich der ermittelte GdB-Rahmen zwischen 30-40 GdB. Hinzu kommt eine seelische/psychische Behinderung.

    Das Positive ist, dass ich den Prozess, welcher bereits vor ca. 27 Jahre hätte starten sollen, selbst in die Wege geleitet habe (Meine biologische Mutter war dazu nicht gewillt und auch nicht in der Lage). Das Negative in der gesamten Situation ist wohl doch nur die lange Bearbeitungszeit, welche ich online recherchierte. Wobei sich das ggf. nur auf die Verfügbarkeit der vorhandenen Informationen bezieht. Google zeigt mir Inhalte, aus denen hervor geht, dass die Bearbeitungszeit 3-6 Monate in Anspruch nehmen kann.

    Die Zeit als Solche stellt kein Problem dar, sondern eher die Intransparenz an Informationen.

    Was motiviert dich bei dem, was du tust? (Steffen Albers)

  • Das Positive ist, dass ich den Prozess, welcher bereits vor ca. 27 Jahre hätte starten sollen, selbst in die Wege geleitet habe (Meine biologische Mutter war dazu nicht gewillt und auch nicht in der Lage).

    Der GdB wird bei Erwachsenwerden sowieso neu überprüft. Hast also nichts verpasst.


    Google zeigt mir Inhalte, aus denen hervor geht, dass die Bearbeitungszeit 3-6 Monate in Anspruch nehmen kann.

    Ja das stimmt.

  • Ich bin 36 und noch erwachsener werde ich nimmer.

    Du meinst sicher die Heilungsbewährung.

    Damit ist die Zeit gemeint, in der ich und/oder das LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) nach 2-5 Jahren die Möglichkeit hat, den GdB erneut festzustellen.

    Was motiviert dich bei dem, was du tust? (Steffen Albers)

  • Im Bereich der sozialen Anpassungsschwierigkeit und auch anhand weiterer Informationen scheine ich auf einen GdB von 30-70 zu kommen. Alleine durch die Autismusdiagnose ist bewegt sich der ermittelte GdB-Rahmen zwischen 30-40 GdB. Hinzu kommt eine seelische/psychische Behinderung.

    30 hatten die Trottel mir beim ersten Versuch auch gegeben. Für 30 kann man sich nix kaufen. Aber ich bin halt auch gut im Maskieren. Also Beschwerde, Anwältin, Klage, neuer Gutachter ... 50 (und die Gegenseite zahlt die Anwaltskosten). Aber irgendwie ist es mal wieder Catch-22: Ich war gezwungen, gemäß meiner bürgerlichen sozialen Rolle zu funktionieren, um zu beweisen, dass ich in eben dieser sozialen Rolle mittlere bis schwere Anpassungsschwierigkeiten habe.

  • Der Thread würde gut in den Bereich "Behörden" passen.

    Quote

    Du meinst sicher die Heilungsbewährung.

    Ich glaube nicht, dass dies unter die Heilungsbewährung im klassischen Sinne fällt. Es handelt sich meines Wissens nach um ein Nachprüfverfahren, um dem Reifeprozess (und den möglichen Unterstützungsangeboten während des Heranwachsens) Rechnung zu tragen.

    Quote

    Das Negative in der gesamten Situation ist wohl doch nur die lange Bearbeitungszeit, welche ich online recherchierte.

    Die Bearbeitungszeit empfand ich nicht als Problem. Vielmehr sind es die fehlerhaften Feststellungen (in Kombination mit der fragwürdigen und falschen Auslegungen der VersMedV), was negativ in Erinnerung bleibt. Der dann angestoßene Prozess ist anstrengend und zermürbend.


    30 hatten die Trottel mir beim ersten Versuch auch gegeben.

    Zu niedrige Feststellungen entsprechen dem üblichen Vorgehen. Man muss bereit sein und die nötige Unterstützung an seiner Seite wissen, um für seine Rechte zu kämpfen.

    Edited once, last by Bluedot (June 25, 2026 at 4:45 PM).

  • Also meint ihr, dass es zweckmäßig sein kann, erst einmal einen Widerspruch einzureichen?

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  • Also meint ihr, dass es zweckmäßig sein kann, erst einmal einen Widerspruch einzureichen?

    Da du zur Zeit auf eine Antwort (Feststellungsbescheid) wartest, musst du dir jetzt noch keine Gedanken über mögliche spätere Schritte machen.

    Und wenn du den Bescheid bekommst und das Ergebnis der Feststellung anzweifelst, wäre der Widerspruch der nächste Schritt.

  • Danke. Ich habe ja sowieso die Wartezeit. Du hast Recht. Ich sollte mich auch nicht vorher verrückt machen.

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